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Die wichtigsten Punkte vorab

Die folgenden Punkte sind für sie als Kund*in am wichtigsten. Ich weise aber darauf hin, dass sie nur eine Kurzzusammenfassung ausgewählter Aspekte darstellen und die vollständigen unten stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit für alle Aufträge gelten.

  • Die Grundlage meines Honorars ist die im Angebot errechnete Gesamtsumme. Weicht der Arbeitsaufwand z.B. durch vorher nicht abgestimmte, zusätzliche Arbeitspakete von der Planung ab, verändert sich natürlich auch der Rechnungsbetrag.
  • Die Vergütung richtet sich nach den Stundenpreisen für verschiedene Tätigkeiten, die Sie am Ende der AGB finden.
  • Als Auftraggeber*in erhalten Sie sämtliche Nutzungsrechte am Werk, sobald Sie die Rechnung bezahlt haben (sofern wir keine abweichenden Nutzungsrechte vereinbaren). Ich darf das Werk allerdings in seiner Gesamtheit oder in Teilen in meinem Portfolio darstellen.
  • Mein Angebot enthält nur Kosten für meine Leistungen, wenn Fremdleistungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Fallen für solche Fremdleistungen Zusatzkosten an, z.B. für Bild- oder Softwarelizenzen, Webhosting oder den Druck, werden diese gesondert berechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Daniel Götjen (im Folgenden „Auftragnehmer“) und Kund*innen (im Folgenden „Auftraggeberin“) zur Produktion eines gestalterischen Werks.

Stand: 24.01.2021

§ 1 Allgemeines 

  1. Die AGB gelten, sobald Auftragnehmer und Auftraggeberin die Zusammenarbeit zur Produktion eines Werks im Rahmen der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart haben.
  2. Die AGB können im Rahmen der Auftragsbestätigung um weitere Vertragsbedingungen ergänzt werden, denen sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeberin schriftlich zustimmen müssen.
  3. Die Grundlage für den Vertrag und die Vergütung bilden die im Angebot dargelegten Arbeitspakete und ihr zeitlicher Umfang. Mit Unterzeichnen der Angebotsbestätigung erklären sich Auftraggeberin und Auftragnehmer mit den Konditionen einverstanden.
  4. Weichen das tatsächliche Werk und der Umfang der zur Produktion nötigen Arbeitspakete von den Angaben ab, auf deren Basis das Angebot erstellt wurde, kann die Höhe der Vergütung gemäß § 4 Abs. 3 angepasst
  5. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen schriftlich ausdrücklich zu.
  6. Für jeden Auftrag gilt die Fassung der AGB, die am Datum der Auftragsbestätigung galt. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin die gültige Fassung der AGB unaufgefordert zur Verfügung.
  7. Angebote sind grundsätzlich einen Monat ab Angebotsdatum verbindlich.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Das Urheberrecht des Werks verbleibt gemäß § 29 UrhG beim Auftragnehmer.
  2. Ausgenommen hiervon sind über Drittanbieter lizenziertes Material (z.B. verwendete Fotos oder Grafiken) oder Softwarelizenzen von Drittanbietern (z.B. für Website-Plug-ins).
  3. Der Auftragnehmer wird an geeigneter Stelle (z.B. im Impressum) als Urheber des Werks genannt.
  4. Nach vollständigem Begleichen des Rechnungsbetrags gehen die gesamten zeit- und ortsunabhängigen Nutzungsrechte (§ 31 UrhG) an die Auftraggeberin über, sofern keine anderen Nutzungsrechte vereinbart wurden.
  5. Bis zum vollständigen Begleichen des Rechnungsbetrags verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, die Nutzung durch die Auftraggeberin ist vor vollständiger Bezahlung untersagt.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk als Ganzes oder in Teilen ohne zeitliche Beschränkung in seinem Portfolio zu veröffentlichen (insbes. Website und Social Media) und zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.
  7. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch die Auftraggeberin an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer.

§ 3 Abnahme

  1. Die Abnahme des Werks erfolgt durch die Auftraggeberin. Sie erfolgt durch Freigabe für den Druck bzw. die Veröffentlichung oder die Übergabe des Werks an die Auftraggeberin durch den Auftragnehmer.
  2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischen Gründen abgelehnt werden. Es besteht künstlerische Freiheit für den Auftragnehmer.
  3. Reklamationen, die auf der künstlerischen Gestaltung basieren, sind ausgeschlossen.
  4. Überarbeitungen und Nachbesserungen am Werk sind in dem zeitlichen Umfang bei der Vergütung berücksichtigt, der im Angebot dargelegt ist. Führen Änderungswünsche der Auftraggeberin zu Mehraufwand, kann das zu einer höheren Vergütung führen (s. § 4 Abs. 2).
  5. Mit Abnahme des Werks oder seiner Teile (sofern vereinbart) wird die Vergütung fällig (s. § 4 Abs. 6).

§ 4 Vergütung

  1. Die Berechnung der Vergütung im Zuge der Angebots- und Rechnungserstellung erfolgt auf Stundenbasis und gemäß der Stundensätze in den unten stehenden Tabellen. Angebrochene Arbeitsstunden werden jeweils zur folgenden halben Stunde aufgerundet.
  2. Der Auftragnehmer dokumentiert die Arbeitszeit mit einem von ihm gewählten System und verpflichtet sich zur korrekten Zeiterfassung.
  3. Liegt der tatsächliche Arbeitsumfang unter dem im Angebot angegebenen Umfang (Minderaufwand), wird die Vergütung bei Rechnungsstellung entsprechend reduziert.
  4. Zeichnet sich ab, dass der tatsächliche Arbeitsumfang über dem im Angebot angegebenen Umfang liegt (Mehraufwand), informiert der Auftragnehmer die Auftraggeberin umgehend und setzt sie über erwartete Änderungen der Vergütung in Kenntnis.
    1. Mehraufwand, den der Auftragnehmer verursacht, führt nicht zu einer Anpassung der Vergütung.
    2. Mehraufwand, den die Auftraggeberin z.B. durch fehlende Vorgaben oder zusätzliche Änderungswünsche verursacht, wird gemäß der geltenden Stundensätze vergütet.
  5. Sämtliche Änderungen der Vergütung gegenüber dem im Angebot genannten Betrag bedürfen der Schriftform.
  6. Der Auftragnehmer stellt die Vergütung für das produzierte Werk nach dessen Fertigstellung in Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge binnen 10 Tagen fällig.
  7. Liegt der Angebotspreis über der Summe von 2.000,– EUR (brutto), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 33 % der Gesamtsumme bereits mit Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen. Die übrigen 67 % werden in diesem Fall nach Fertigstellung des Werks in Rechnung gestellt.
  8. Kommt es zum Zahlungsverzug, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, weitere Arbeiten zu pausieren, bis offene Beträge beglichen sind.
  9. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% der fälligen Vergütung zu erheben.
  10. Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§ 5 Zusatz- und Fremdleistungen

  1. Der Vertrag über die Werkgestaltung umfasst lediglich die im Angebot aufgeführten Arbeitspakete.
  2. Zusatzleistungen sind nach schriftlicher Vereinbarung, auch nach Abschluss des Vertrags und Beginn der Arbeiten, möglich und werden gemäß der geltenden Stundensätze vergütet.
  3. Fremdleistungen (z.B. Lizenzgebühren für Software, Materialmuster, Druckkosten) sind von der Auftraggeberin zu tragen. Bis zu einer Höhe von 10% der Gesamtvergütung gemäß Angebot können ihre Bruttokosten nach schriftlicher Vereinbarung vom Auftragnehmer vorgestreckt und in die Rechnung nach Fertigstellung aufgenommen werden. Darüberhinausgehende Kosten sind sofort von der Auftraggeberin zu tragen.

§ 6 Beendigung der Zusammenarbeit / Ausfallvergütung

  1. Auftraggeberin und Auftragnehmer können die Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt mit einer Frist von sieben Tagen und ohne Angabe von Gründen beenden.
  2. Beendet die Auftraggeberin die Zusammenarbeit, nachdem der Auftragnehmer mit der Produktion des Werks begonnen hat, gelten die nachfolgenden Regelungen zur Ausfallvergütung, die sich nach der bereits investierten Arbeitszeit des Auftragnehmers richten. Unterscheiden sich die Angaben für Arbeitsstunden und Anteil der Gesamtarbeitszeit, gilt der niedrigere Wert (in Stunden).
    1. Bis zu 8 Arbeitsstunden oder bis zu 25% der Gesamtarbeitszeit gemäß Angebot: 25% der vereinbarten Vergütung.
    2. Mehr als 8 Stunden / 25% der Gesamtarbeitszeit und bis zu 50% der Gesamtarbeitszeit gemäß Angebot: 50% der vereinbarten Vergütung.
    3. Mehr als 50% der Gesamtarbeitszeit gemäß Angebot: 100% der vereinbarten Vergütung.
    4. Führt die Beendigung der Zusammenarbeit während der Produktion zur Einsparung eingeplanter Aufwendungen beim Auftragnehmer (z.B. für ausbleibende Lizenzierungskosten), berücksichtigt dieser die Einsparung bei der Berechnung der Ausfallvergütung.
    5. Die Ausfallvergütung wird nach Beendigung der Zusammenarbeit sofort fällig und ist nach Rechnungsstellung binnen 10 Tagen zu begleichen. Kommt es zum Zahlungsverzug, behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% der fälligen Vergütung zu erheben.
  3. Beendet der Auftragnehmer die Zusammenarbeit, nachdem er mit der Produktion des Werks begonnen hat, ist er verpflichtet, einen alternativen Auftragnehmerin zu vermitteln, dieder ein Werk vergleichbarer Qualität zu vergleichbaren Konditionen produzieren kann.
  4. Die Produktion des Werks beginnt mit der Bearbeitung des ersten Arbeitspakets und muss keine gestalterischen Arbeiten umfassen.
  5. Die Regelungen zur Stornierung können durch individuelle Regelungen für spezifische Werke ergänzt werden.

§ 7 Herausgabe von Daten

A. Printgestaltung 

  1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, offene Dateien (z.B. Adobe InDesign, Adobe Photoshop) an die Auftraggeberin herauszugeben.
  2. Auf der Basis beidseitiger schriftlicher Zustimmung kann die Herausgabe offener Dateien gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung erfolgen.
  3. Insbesondere bei der weiteren Nutzung der offenen Dateien durch die Auftraggeberin oder eine dritte Partei sind die Urheberrechte am Werk zu beachten und entsprechende Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 der AGB zu erbringen.
  4. Geschlossene Dateien (z.B. PDF- oder JPEG-Dateien) werden während der laufenden Zusammenarbeit durch den Auftragnehmer auf Anfrage oder zum benötigten Zeitpunkt (z.B. Druckdateien) zur Verfügung gestellt.
  5. Nach Finalisierung erhält die Auftraggeberin das Werk in einem geschlossenen Dateiformat, das sich nach dem Produkt richtet (z.B. PDF- oder JPEG-Datei/en).

B. Webgestaltung

  1. Nach Finalisierung des Werks stellt der Auftragnehmer sämtliche benötigten Dateien (i.d.R. offene Dateien) auf dem betreffenden Webserver zur Verfügung.
  2. Während der Produktion ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Dateien herauszugeben.

C. Weitere Regelungen 

  1. Ist der Auftragnehmer während einer laufenden Zusammenarbeit nicht in der Lage, das Werk zu finalisieren, stellt er alle offenen Dateien umgehend zur Verfügung.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die seine eigenen Leistungen und Aufgaben betreffen.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen im Produktionsprozess, die er nicht verschuldet hat.
    1. Fristen und Termine müssen dem Auftragnehmer frühzeitig mitgeteilt werden. Für den Abschluss eines Arbeitspakets von 8 Stunden (gemäß Angebot) müssen dem Auftragnehmer jeweils 10 Tage vor Fristablauf sowohl die Frist bekannt sein als auch benötigtes Material vorliegen.
    2. Wird dieser Vorlauf nicht eingehalten und kommt es dadurch zu Verzögerungen in der Produktion, haftet die Auftraggeberin.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Aufträge, die im Prozess der Produktion an Dritte gegeben werden. Der Auftragnehmer tritt nur als Vermittler auf.
  4. Die Auftraggeberin versichert, dass sie berechtigt ist, die notwendigen Materialien und Unterlagen zur Produktion an den Auftragnehmer weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße.
  5. Mit Freigabe zum Druck oder zur Veröffentlichung bzw. Übernahme des fertigen Werks übernimmt die Auftraggeberin die vollständige Haftung für das Werk und seine Inhalte.

§ 9 Kommunikation

  1. Sämtliche Kommunikation zum Werk und zum Vertrag bedarf der Schriftform.
  2. Auftraggeberin und Auftragnehmer erklären sich einverstanden mit der Verwendung von E-Mails zur Kommunikation.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es werden keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabsprachen außerhalb der AGB und, sofern zutreffend, ergänzender Vertragsbedingungen getroffen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Tabellen

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettopreise gemäß § 4 Abs. 9 AGB. Stundensätze für weitere Arbeitspakete nach Absprache.

Tab. 1: Übergreifende Tätigkeiten

Arbeitspaket Stundensatz
Entwicklung von Key Visuals 60,00 €
Gestalterische Arbeiten 50,00 €
Aufbereitung Bildmaterial 30,00 €
Beratung 30,00 €
Sonstige Vorarbeiten 30,00 €
Dokumentation 30,00 €
Lektorat 30,00 €

Tab. 2: Printdesign

Arbeitspaket Stundensatz
Seitengestaltung 50,00 €
Anpassung 50,00 €
Reinzeichnung 30,00 €

Tab. 3: Webdesign

Arbeitspaket Stundensatz
Technische Konfiguration 30,00 €
Entwicklung 50,00 €
Optimierung 30,00 €